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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wir können das GA ja bis zu 30 Tage im Jahr hinterlegen und normalerweise macht man das natürlich während seinem Urlaub. Aber ich pendeln jetzt wegen Corona nicht mehr nach Zürich und brauche mein GA deshalb nicht, solange Corona anhält. Hat man durch das Virus "Sonder"Hinterlegungsrechte?
Hallo zusammen
Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:
"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.
Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."
Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Ich habe das selbe Problem, würde mich auch interessieren. Abgesehen davon schickt man mir schamlos noch eine Rechnung mit einer Mahnung dran. Wofür? Dass ich die ÖV nicht nutzen kann?
@T_Y Corona hin oder her es gibt Kündigungsfristen. Für das GA sind das 30 Tage auf den Folgemonat schriftlich oder via Railservice. Ich habe dies per Post und Email gemacht. Einfach nicht bezahlen geht nicht (würde mir auch nie in den Sinn kommen). Hast Du die Kündigung noch .. nochmals senden .. ging wohl in der Masse unter. Ansonsten Kündigung noch nachholen (Das ABO muss aber bis Ende Mai bezahlt werden).
@matthiasgysin Ich habe längst bezahlt, trotz HomeOffice und dass ich das GA momentan gar nicht nutze. Das überschneidet sich wohl irgendwie mit der Mahnung. Dann bleibt also nichts anderes als zu kündigen. So ein Theater... Reicht das eigentlich wenn man das auf der swisspass.ch Seite macht oder muss das schriftlich per Post nochmal gemacht werden?
Hallo zusammen
Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:
"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.
Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."
Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Die SBB weigert sich bis jetzt den aktuellen Umständen Rechnung zu tragen. Viele GA Besitzer können nicht mehr ins Büro, vermutlich die deutliche Mehrheit, haben Kurzarbeit bzw. haben ihren Job verloren und die SBB weigert sich die Hinterlegung auf mindestens 60 Tage auszudehnen.
Es ist für mich unverständlich, dass Bundesbern nicht eingreift und im Interesse der Bevölkerung und Betroffenen handelt. Das von der SBB nichts proaktiv kommt, ist man gewohnt und bekannt. ;-(
Habe meine restlichen Hinterlegungstage genutzt und getan was ich mit einem abonnierten GA tun konnte...
#stayhome
Hallo @Marcello22
Es gibt neben rund 500'000 GA-KundInnen noch viele weitere hundertausend PendlerInnen mit Strecken-Abo oder Verbund-Abo, die ihr Abo ebenfalls nicht nutzen können. Und diese Abo können keinen einzigen Tag hinterlegt werden.
Zudem: zum Glück fahren die Züge, Busse und Tram noch. Auch diese Leistung muss jemand bezahlen. Mein Abo, das ich nicht hinterlegen kann, ist ein kleiner Solidaritäs-Beitrag an diese Leistung zu Gunsten der Allgemeinheit.
Gruss, Reto
Es gibt keinen anderen Weg als das GA zu künden (nach 4 Monaten) und neu abzuschliessen. Habe heute morgen das geregelt (und das GA letzten Monat auf Ende April gekündigt). Als Unternehmen kann ich das wenigstens (so stossend es ist) die 540 CHF an den Steuern abziehen (als Privatperson als berufsbedingte Auslagen übrigens auch). Bis am Kündigunstag kann die Kündigung widerrufen werden (falls was ändert) und wenn nicht kann direkt im Swisspass Portal online das neue GA ab zbsp 1. Juni neu bestellt werden. (kein Schalterbesuch notwendig). Danach ab 1. Juni bsp kann das GA sofort wieder 30 Tage hinterlegt werden. Praktisch kann das GA immer nach 4 Monaten jeweils gekündigt und neu jedes Mal wieder 30 Tage hinterlegt werden. Zum Beispiel wir nehmen das GA hinterlegen es für den Juli, künden es auf Ende September so können wir es für den Juli (Sommerferien) und Herbstferien jeweils komplett hinterlegen. Ich werde das künftig auch machen. Es wurde mir auch bestätigt, dass fast 100 000 GAs gekündigt wurden. Ich weiss ja nicht wie die Alliance Swiss budgetieren muss, aber es sollte doch eher der Anreiz da sein möglichst viele GAs im Umlauf zu halten anstatt, dass ein Teil alle 4 Monate das GA kündigt und neu abschliesst mit dem ganzen Umtrieb. Das werde ich nicht verstehen.
Hallo Marcello
Ex-Bähnler musste mich auch belehren. Die SBB kann und darf nicht selbständig entscheiden. Der OV-Verbund muss gemeinsam diskutieren und nach einer Lösung suchen. Dass das nicht von heute auf morgen geht, sollte doch jedem klar sein. Aber es ist etwas im Gange, wie du hier sehen kannst: https://news.sbb.ch/artikel/95750/coronavirus-grosse-einschraenkungen-im-bahnverkehr . Einfach ein bisschen nach unten scrollen.
Cheerio Cap
leider sehr unpraktische loesung. brauche mein 1.. Klasse GA nicht seit dem 13. Maerz bis voraussichtlich ende mai, habe das ga deshalb auf ende maerz (hatte noch 14 hinterlegungstage zg gute) gekuendigt und gleichzeitig ab 1. Juni ein "neues" ga bestellt. die nette dame in Brig hat mir das alles geschickt. damit spare ich 1100 chf. ich weiss nicht ob das der weisheit letzter schluss ist wenn das 500 000 ga besitzer so machen (ich habe mein ga seit 15 jahren und sitze 2 wochen pro monat im zug als risikopatient mache ich bis ende mai homeoffice)
Für alle, die es künftig interessiert: Gemäss Aussage eines Hotline-Mitarbeiters aus Brig (super Service, sehr freundlich) bekommen wir jedes Mal wieder 30 volle Hinterlegungstage, wenn wir das GA kündigen und ein neues abonnieren. So ist es etwa möglich, innerhalb der vier "Pflicht-Monate" seine 30 Tage aufzubrauchen und dann sein Abo zu kündigen. Dann können wir wieder ein neues Abo abschliessen und der "Hinterlegungstage-Tank" wird wieder aufgefüllt. So werde ich es künftig machen. Eine dämliche Lösung für die SBB und mich, aber wenn ich nur so sparen kann, ist mir das recht.
ZUR INFO: Benötigen Sie Ihr GA mit Jahreszahlung nicht mehr, können Sie es frühestens vier Monate nach dem ersten Geltungstag kündigen und zwar unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats. Dies geht mit wenigen Klicks auf swisspass.chLink öffnet in neuem Fenster.
Ja das ist bekannt. (habe mein GA 15 Jahre). Es geht um den Blödsinn, dass ich mein GA voraussichtlich länger nicht brauche (länger als 30 Tage) aufgrund der ausserordentlichen Lage dieses nun Ende März künde und bereits das Formular für ein neues GA ab 1. Juni auf dem Tisch habe. Wie die SBB will, macht Ihr so viel Arbeit aber ich habe 1100 CHF gespart.
Es ist wirklich ein Blödsinn. Ich wollte diesen mit meiner Zusatzinfo noch unterstreichen. Viel zu viel administrativer Aufwand. Dies wäre nicht nötig.
Ja absolut. Ich habe jetzt grad mein "neues" 1. Klass GA ab 1. Juni bestellt. Den Umtrieb in meinem Unternehmen (Schalter gehen, Foto schicken rund 450 CHF pro GA) kann ich ja als Aufwand verbuchen und muss den auch nicht versteuern. Irgendwie ist der Pragmatismus und die "besondere Lage" bei der SBB definitiv nicht angekommen. Eben Staatsbetrieb. Ich fahre sonst 2 Wochen Zug pro Monat in der ganzen Schweiz im Aussendienst bin also XXL Pendler aber sowas ist schon sehr weltfremd. Vielleicht wäre mehr private Konkurrenz auf der Schiene nicht schlecht, ein privater könnte sich sowas nicht leisten.