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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wir können das GA ja bis zu 30 Tage im Jahr hinterlegen und normalerweise macht man das natürlich während seinem Urlaub. Aber ich pendeln jetzt wegen Corona nicht mehr nach Zürich und brauche mein GA deshalb nicht, solange Corona anhält. Hat man durch das Virus "Sonder"Hinterlegungsrechte?
Hallo zusammen
Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:
"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.
Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."
Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Ich muss hier die SBB etwas in Schutz nehmen. Sie kann nicht alles oder sogar wenig (Tarife, Hinterlegungen et cetera) selber bestimmen (hier musste auch ich zuerst belehrt werden). Der ÖV-Verband (weiss gerade nicht, wie er genau heisst) hat gewaltiges Mitspracherecht. Ich glaube, irgendeine Rückvergütung muss irgendwann noch kommen, denn viele Leute können nun nicht mehr reisen. Bin gespannt.
Hallo miteinander
Es ist effektiv so, dass die SBB nicht eigenständig über Entschädigungen von Abos entscheiden kann. Im Gegensatz zu Tickets, die wir zu Tausenden absolut kulant erstatten!
Über Kompensationen von Abos bestimmt der gesamte ÖV-Sektor, dem mehrere Hundert Transportunternehmen angeschlossen ist.
Für Jahresabo-Inhaber ist effektiv etwas im Gange. In der Infobox ist der Link mit den entsprechenden Infos ersichtlich: https://www.allianceswisspass.ch/coronavirus
Gruss
SandraI
@Sandra merci für das Update. Dann sind wir alle einmal gespannt. 😊
Hoffentlich gibt es ein extra 30 Tage für 2020.
Brauche mein GA im Moment nicht.
Kann ich mein GA hinterlegen?
Hallo @Michael4 @SuWi-2020 @Luzerner @WW @HansSch
Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):
Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.
Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.
Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).
Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.
Danke für das Update. Mal schauen, wie sich das Ganze weiter entwickelt. Die Regelung mit den maximal 30 Tagen erachte ich trotzdem als mühsam und unnötig. Eigentlich sollte jeder Kunde selber bestimmen können, wieviele Tage im Jahr er sein GA nutzen möchte. Mit einer leichten Online-Hinterlegung und vielleicht einer zusätzlichen Bedingung, dass das GA im Minimum 1 oder 2 Woche(n) am Stück hinterlegt werden muss, wäre es sehr einfach möglich, der Kundschaft ein grosses Stück entgegenzukommen (Corona hin oder her). Aber die SBB schafft hier unnötige Barrieren, um mehr Geld zu verdienen. Das ist der einzige Grund.
Cheers CAP
Hallo @CAP
Ein paar Fakten:
Gruss, Reto
PS. in diesem Beitrag findest du zwei Links zu den jeweils aktuellsten Informationen zu den "Sondertarifen".
@Ex-Bähnleres geht uns nicht um die Erfindung, das GA Abo überhaupt zu hinterlegen, das hat die SBB mit der Swisspass Alliance schon erfolgreich geschafft! Nein, Es geht hier um die Online Hinterlegung, die seit Jahren vom Kunden gefordert und nicht umgesetzt wird!
Hallo Reto
Es geht mir nicht primär um den Ausnahmefall Corona, sondern um die 30 Tage an sich. Nun: Nenne mir doch bitte ein Beispiel für ein "fast so teures" Abo eines Tarifverbundes. Und weshalb kann die SBB als einziges Unternehmen eine Hinterlegung ihres GA durchsetzen, wenn sie doch die Regeln nicht selber bestimmen darf? Deine Argumentation überzeugt mich keinesfalls. Und dein letzter Punkt (niedrigster Preis pro Kilometer) ist PR-Gewäsch ohne Aussagekraft in Bezug auf das besprochene Anliegen.
Grüessli CAP
@Ex-BähnlerVielen Dank! Das wäre ja grundsätzlich machbar, aber ich rufe seit 4 Tagen regelmässig die Hotline für ca. 15 Minuten an und komme nie durch - und es ist kaum sinnvoll, dass wir zigtausend GA-Besitzer die Hotline wegen Hinterlegungen belasten. Die Automatstimme bittet, nur in dringlichen Fällen anzurufen. Aber anyway... ich hab schon Verständnis aufgrund der ausserordentlichen Lage 😉