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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wir können das GA ja bis zu 30 Tage im Jahr hinterlegen und normalerweise macht man das natürlich während seinem Urlaub. Aber ich pendeln jetzt wegen Corona nicht mehr nach Zürich und brauche mein GA deshalb nicht, solange Corona anhält. Hat man durch das Virus "Sonder"Hinterlegungsrechte?
Hallo zusammen
Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:
"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.
Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."
Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
1 Monat pro Jahr....
Ja, die SBB müsste die Hinterlegung an die Dauer der Einschränkungen anpassen....
würde die SBB natürlich hunderte Millionen kosten...
Irgendetwas muss wahrscheinlich schon passieren. Aber warten wir einmal ab. Um mein GA doch noch zu nutzen, fahre ich jeden Tag trotz geschlossener Uni acht Stunden Zug und schaue Netflix 🤣😉
😂 Humor ist wichtig
Ist auch mein Anliegen!
Betrifft auch mein Anliegen
Danke für den Thread und die Infos, dass dies diskutiert wird. Ist sicher ein Riesenanliegen, dafür eine allgemeine Lösung zu finden und nicht die wenigen Hotline-Duchgekommenen der letzten Tage zu bevorzugen bei der Hinterlegung.