Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

GA hinterlegen (Corona=

GELÖST
Michael4
Neuer Autor

Wir können das GA ja bis zu 30 Tage im Jahr hinterlegen und normalerweise macht man das natürlich während seinem Urlaub. Aber ich pendeln jetzt wegen Corona nicht mehr nach Zürich und brauche mein GA deshalb nicht, solange Corona anhält. Hat man durch das Virus "Sonder"Hinterlegungsrechte?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:

"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.

Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."

Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

91 ANTWORTEN
CAP
Reisende/r (Bronze)

@matthiasgysin 

Ich muss hier die SBB etwas in Schutz nehmen. Sie kann nicht alles oder sogar wenig (Tarife, Hinterlegungen et cetera) selber bestimmen (hier musste auch ich zuerst belehrt werden). Der ÖV-Verband (weiss gerade nicht, wie er genau heisst) hat gewaltiges Mitspracherecht. Ich glaube, irgendeine Rückvergütung muss irgendwann noch kommen, denn viele Leute können nun nicht mehr reisen. Bin gespannt.

SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo miteinander

Es ist effektiv so, dass die SBB nicht eigenständig über Entschädigungen von Abos entscheiden kann. Im Gegensatz zu Tickets, die wir zu Tausenden absolut kulant erstatten!

Über Kompensationen von Abos bestimmt der gesamte ÖV-Sektor, dem mehrere Hundert Transportunternehmen angeschlossen ist.

Für Jahresabo-Inhaber ist effektiv etwas im Gange. In der Infobox ist der Link mit den entsprechenden Infos ersichtlich: https://www.allianceswisspass.ch/coronavirus

Gruss
SandraI

CAP
Reisende/r (Bronze)

@Sandra merci für das Update. Dann sind wir alle einmal gespannt. 😊

 

luciekniel
Neues Mitglied
 
Zika2349
Neuer Autor
 
Collines26
Neuer Autor
 
Dodo1
Neuer Autor

Hoffentlich gibt es ein extra 30 Tage für 2020.

lime
Neues Mitglied
 
maga51
Neuer Autor
 
SonjaGe65
Neues Mitglied

Brauche mein GA im Moment nicht. 

Radmila1
Besucher

Kann ich mein GA hinterlegen?

 

Radmila1
Besucher
 
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Michael4 @SuWi-2020 @Luzerner @WW @HansSch 

Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):

Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.

Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.

  • Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).

  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

CAP
Reisende/r (Bronze)
 
CAP
Reisende/r (Bronze)

Danke für das Update. Mal schauen, wie sich das Ganze weiter entwickelt. Die Regelung mit den maximal 30 Tagen erachte ich trotzdem als mühsam und unnötig. Eigentlich sollte jeder Kunde selber bestimmen können, wieviele Tage im Jahr er sein GA nutzen möchte. Mit einer leichten Online-Hinterlegung und vielleicht einer zusätzlichen Bedingung, dass das GA im Minimum 1 oder 2 Woche(n) am Stück hinterlegt werden muss, wäre es sehr einfach möglich, der Kundschaft ein grosses Stück entgegenzukommen (Corona hin oder her). Aber die SBB schafft hier unnötige Barrieren, um mehr Geld zu verdienen. Das ist der einzige Grund.

Cheers CAP

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @CAP 

Ein paar Fakten:

  • Das GA ist ein Produkt von Alliance SwissPass. Die SBB ist nur eines von 240 Transportunternehmen, die daran beteiligt sind und kann nicht alleine über die Regeln bestimmen.
  • Das GA ist das einzige Abo, das sich hinterlegen lässt. Dies obwohl die Abos von Tarifverbünden teilweise fast so teuer sind wie ein GA und trotzdem nur für eine Region gültig sind.
  • Die meisten GA-Kunden nutzen ihr Abo sehr intensiv und bezahlen dadurch den tiefsten Preis pro gefahrenen Kilometer. 

Gruss, Reto

PS. in diesem Beitrag findest du zwei Links zu den jeweils aktuellsten Informationen zu den "Sondertarifen". 

@Ex-Bähnleres geht uns nicht um die Erfindung, das GA Abo überhaupt zu hinterlegen, das hat die SBB mit der Swisspass Alliance schon erfolgreich geschafft! Nein, Es geht hier um die Online Hinterlegung, die seit Jahren vom Kunden gefordert und nicht umgesetzt wird!

CAP
Reisende/r (Bronze)

Hallo Reto

Es geht mir nicht primär um den Ausnahmefall Corona, sondern um die 30 Tage an sich. Nun: Nenne mir doch bitte ein Beispiel für ein "fast so teures" Abo eines Tarifverbundes. Und weshalb kann die SBB als einziges Unternehmen eine Hinterlegung ihres GA durchsetzen, wenn sie doch die Regeln nicht selber bestimmen darf? Deine Argumentation überzeugt mich keinesfalls. Und dein letzter Punkt (niedrigster Preis pro Kilometer) ist PR-Gewäsch ohne Aussagekraft in Bezug auf das besprochene Anliegen.

Grüessli CAP

@Ex-BähnlerVielen Dank! Das wäre ja grundsätzlich machbar, aber ich rufe seit 4 Tagen regelmässig die Hotline für ca. 15 Minuten an und komme nie durch - und es ist kaum sinnvoll, dass wir zigtausend GA-Besitzer die Hotline wegen Hinterlegungen belasten. Die Automatstimme bittet, nur in dringlichen Fällen anzurufen. Aber anyway... ich hab schon Verständnis aufgrund der ausserordentlichen Lage 😉

Dettli
Neuer Autor