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GA hinterlegen (Corona=

GELÖST
Michael4
Neuer Autor

Wir können das GA ja bis zu 30 Tage im Jahr hinterlegen und normalerweise macht man das natürlich während seinem Urlaub. Aber ich pendeln jetzt wegen Corona nicht mehr nach Zürich und brauche mein GA deshalb nicht, solange Corona anhält. Hat man durch das Virus "Sonder"Hinterlegungsrechte?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Am 8. April 2020 hat die Alliance SwissPass über die Kulanz-Massnahmen informiert:

"Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements (mit monatlichem und jährlichem Zahlungsintervall) erhalten pauschal 15 Tage als Kulanz entschädigt. Die Kulaztage werden bei der Erneuerung des Abonnements dem Rechnungsbetrag angerechnet.

Voraussetzung ist, dass das GA ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig ist."

Weitere Fragen rund um das GA werden unter dem Titel Q&A beantwortet: https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

91 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

GA-Besitzer können ihr Abo 30 Tage lang hinterlegen. Abobesitzer von Tarifverbünden haben diese Möglichkeit nicht. Also freut euch darüber, dass ihr diese Möglichkeit habt. 

Gruss, Reto

PS. Ich gehe davon, dass die SBB irgendwann alle GA-Besitzer mit einem Gutschein beglücken wird. Das ist ja auch viel effizienter als mehrere zehntausend Gesuche einzeln zu behandeln, da bekanntlich rund 500'000 Personen ein GA haben...

 

Wir wollten unsere GA deponieren. Gemäss SBB Kundendienst können GA, welche in der aktuellen Periode bereits 1 x während 30 Tage hinterlegt waren, jetzt nicht hinterlegt werde, resp. es gibt keine Gutschrft mehr! Begründung: Tarifbestimmungen! Das finde ich nicht recht, da ja Senioren reisen "untersagt" wurde. Gibt es Anzeichen seitens SBB, dass die Hinterlegung gleichwohl möglich und vergütet wird?

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @ufAchse22 

Es wäre meiner Ansicht nach ziemlich ungerecht, wenn nur diejenigen, die ihr GA bereits vor Corona hinterlegt hatten, eine doppelte Hinterlegegungszeit bekommen.

Ob der Verband öffentlicher Verkehr VöV bei den allfälligen Kulanz-Massnahmen einen Unterschied zwischen Senioren und ArbeitnehmerInnen macht, ist noch völlig offen.

Der Bundesrat hat ja am 18.3. folgende Empfehlung erlassen: "Der Bundesrat empfiehlt, unnötige Fahrten im öV zu vermeiden." Diese Empfehlung galt also für alle Reisenden und nicht nur für Senioren.

Allfällige Kulanz-Massnahmen müssen für alle gelten und administrativ einfach sein. Es braucht nun einfach ganz viel Geduld und Verständns für diese ausserordentliche Situation. Zudem gibt es neben den GA noch ganz viele andere Abos, die keinen einzigen Tag hinterlegt werden können.

Ich wünsche alles Gute!

Gruss, Reto

 

Tendre
Reisende/r (Bronze)

30 Tage sind im Moment das Maximum pro Jahr um sein GA zu hinterlegen

hallo, 

frage,-

muss ich ab dem zeitpunkt der abgabe mein GA noch bezahlen?

ich würde monatliche zahlungen leisten?

wie sieht dass finanziel aus?

gruss popolino

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder, telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

@Ex-Bähnler VIELEN LIEBEN DANK, Reto, fuer diese positive Rueckmeldung. Finde ich SEHR GUT! Das nenne ich 'Kunden-orientierte Loesung'. Wirklich TOP! DANKE!
@Pendler_CH: ANMERKUNG, ich konnte gerade mein GA-ABO Online hinterlegen und habe eine 'Standard' Antwort erhalten (also, das Web-Formluar funkt!)

Hm, die Seite bricht wohl gerade zusammen:

Error 503 Backend fetch failed

Backend fetch failed

Guru Meditation:

XID: 266437117


 

Wesentlich einfach wäre es, wenn die SBB automatisch sämtliche GAs um die vom Bundesrat verordnete Reiseabstinenz verlängern würde.

Ich schliesse mich dieser Meinung an.

CAP
Reisende/r (Bronze)

Danke für den tollen Kommentar, Reto. Sehr hilfreich 🙄.

 

Wenn wir als Risikogruppe zu Hause bleiben sollten, wieso kann das GA nicht länger als 30 Tage hinterlegt werden?

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @FAA 

Grundsätzlich solten ja alle zu Hause bleiben. Alle weiteren Infos sind hier zu finden. https://www.allianceswisspass.ch/coronavirus

Es wurde halt einfach so entschieden. Wir müssen das akzeptieren, 

Gruss und alles Gute!

Reto

 

Deshalb - es gibt keinen anderen Weg für eine "angemessene" Entschädigung. GA künden auf Ende Monat und auf den 1. Juni neu abschliessen. Habe ich so gemacht. Selbst Schuld Alliance Suisse. Ich bin gefährdete Person und darf nicht nach draussen. Wenigstens bei Vorlage eines Arztzeugnisses sollte die Zeit ab dem 17. März bis vorerst 11. Juni vollständig angerechnet werden. Aber wenn es keinen anderen Weg gibt .. Ich spare so über 3 x 545 CHF und komme erst noch in den Genuss für nochmals neue 30 Tage. Wer das nicht macht … (Loyalität ? - ich habe 20 Jahre mein 1. Klasse GA … noch Fragen ?.. aber es hat alles seine Grenzen - xmal war ich mehr als 30 Tage im Ausland und habe es nicht gekündigt).

Sunstar-60072
Neuer Autor

Der Bundesrat empfiehlt (befielt) Personen über 65 den ÖV nicht zu benutzen. Das ist eine Sperrung des GA, und es ist nur gerecht, wenn diese verlorenen Zeit ohne Gegenleistung durch die ÖV-Betriebe kompensiert wird.

 

Wir beide 70 und 71 möchten unsere GAs deponieren. Hotline dauernd besetzt die Telefonnummer des Bahnhofs Cham auch. Online können wir die GAs nicht deponieren. Wie weiter?

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @CSMM 

Hier kann man die Hinterlegung eingeben:
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html

Manchmal kommt eine Fehlermeldung (vermutlich wegen Überlastung). Da die Hinterlegung auch rückwirkend möglich ist, spielt der Zeitpunkt der Anmeldung keine Rolle.

Gruss und alles Gute!
Reto

 

 

 

ganz herzlichen Dank für den Hinweis. Die Hinterlegung wurde angenommen.

Ich hoffe die SBB legt noch nach. Die Kündigungsfrist auf Termin ist nur einmal pro Monat möglich.

 

Man müsste das GA für die gesamte Dauer der Einschränkungen hinterlegen können.