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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Meine 80ig jährige Nachbarin hat kürzlich ein GA im Abo gekauft für 4 Mt. jetzt wollte sie am Schalter das GA zurückgeben und mit einer Vergütung zu einem späteren Zeitpunkt ein Neus GA lösen, sie kann ja jetzt in der Zeit des Coronavirus nicht reisen, sie wurde sehr schroff zurückgewiesen das ginge nicht !!
Hallo zusammen
Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:
Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.
Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Hallo @N--56hg
Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):
Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.
Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.
Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).
Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.
Hallo zusammen
Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:
Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.
Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Hallo @N--56hg
Wie bereits in anderen Communitys kommuniziert wurde, gelten zurzeit für Abo's noch immer die Erstattungsbedingungen gemäss Tarif. Die Transportunternehmen (insgesamt rund 240) sind dabei abzuklären, wie mögliche Kulanz-Massnahmen für Abo-Inhaber aussehen könnten. Selbstverständlich werden die Entscheidungen auch schnellstmöglich kommuniziert, unter anderem unter www.sbb.ch/corona.
Gruss
VeroniqueE
Ja, ich bekam heute folgende E-Mail von der SBB, und halte das für einen sehr schlechten Witz:
Begin forwarded message:
From: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>
Date: 17 March 2020 at 10:04:36 CET
To: ….
Reply-To: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>
Sehr geehrter Herr ...
Das GA kann pro Abo-Jahr maximal 30 Tage hinterlegt werden.
Sollten Sie Ihr GA mehr als 30 Tage nicht benötigen, können Sie Ihr GA nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von vier Monaten per Ende jedes Abomonats kündigen. Dabei müssen Sie mindestens einen Abomonat im Voraus kündigen. Bitte rufen Sie uns unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min.) an, damit Sie Ihr GA hinterlegen und allenfalls auch kündigen können.