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GA Kind / Junior Karte

GELÖST
ugu
Neuer Autor

Muss ich für meinen Sohn, welcher ein GA Kind hat, bei Bergbahnen tatsächlich bezahlen wenn er dort mit einer Juniorenkarte gratis mitfahren könnte?
Würde bedeuten: ich brauche zum GA Kind auch noch eine Juniorenkarte?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @ugu 

Ja, das geht. Im Tarif zum GA Kind steht:

Sind bei Fahrten über den Halbtax - Bereich Kinder bis 16 Jahre Inhaber eines GA-Kind können sie zusammen mit der Begleitperson (ab 16 Jahren) die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss Ziffer 4.11 ohne Vorweisen der Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte beanspruchen.

Das Jungfraujoch ist im Halbtaxbereich. Dies gilt auch für jedes Bergbahn-Unternehmen, das das Halbtax anerkennt.

Gruss,
Roland

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3 ANTWORTEN
ugu
Neuer Autor

Guten Tag
Beim Halbtax-Bereich ist klar. Meine Frage bezieht sich auf die Bergbahnen, auf welche die Kinder mit der Junior-Karte gratis mitgenommen werden können. Gilt das GA Kind auch als Juniorkarte oder brauche ich diese zusätzlich zum GA Kind?
Beispiel: Stockhornbahn oder Jungfraujoch (auf beiden Bahnen kann ich die Kinder mit einer Juniorenkarte gratis mitnehmen). Wie ist es nun wenn mein Kind "nur" das GA Kind hat?

RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @ugu 

Ja, das geht. Im Tarif zum GA Kind steht:

Sind bei Fahrten über den Halbtax - Bereich Kinder bis 16 Jahre Inhaber eines GA-Kind können sie zusammen mit der Begleitperson (ab 16 Jahren) die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss Ziffer 4.11 ohne Vorweisen der Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte beanspruchen.

Das Jungfraujoch ist im Halbtaxbereich. Dies gilt auch für jedes Bergbahn-Unternehmen, das das Halbtax anerkennt.

Gruss,
Roland

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RolandP
Pendler/in (Gold)

Hallo @ugu 

Nein, du benötigst keine Juniorkarte, wenn das Kind mit GA Kind zusammen mit den Eltern, im Besitze des GA Familia Erwachsene, reist.

Siehe Tarif 654:

Sind bei Fahrt über Strecken des Halbtax - Bereiches alle zusammenreisenden Familienmitglieder einer GA- Kombination im Besitze von GA, kann die Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 ohne Vorweisen der Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte beansprucht werden.

Gruss,
Roland

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