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GA Kündigung wegen Corona

GELÖST
Turgenyew
Neues Mitglied

Ich habe vor am 3 Februar ein GA gelöst um für die Arbeit nach Pratteln zu pendeln. Wegen Corona arbeite ich zu Hause und nicht mehr pendeln. 

Ich weiss, dass man das GA ab mind. 4 Monate kündigen kann. Gibt es nun jedoch, aufgrund Corona, ein "Sonderangebot" für eine frühere Kündigung?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Turgenyew 

Bis jetzt sind noch keine Abo-Sonderregelungen beschlossen / kommuniziert worden. Das sollte im Lauf dieser Woche geschehen. Somit gilt beim GA aktuell noch die viermonatige Kündigungsfrist. 

Gruss, Reto

PS. Hier noch die Originalantwort von @SandraI vom Sonntag, 15.3. mit dem Betreff "Ausflugs-Abo" (die aber auch fürs GA indirekt anwendbar ist):

"Aktuell werden Erstattungen von Abos gemäss Tarif vorgenommen.
Nächste Woche finden Diskussionen über mögliche Kulanz-Massnahmen für Abo-Inhaber statt. Was, wie und in welchem Umfang entschieden wird, kann ich nicht abschätzen. Bei Änderungen informieren wir sofort über die Medien und unter www.sbb.ch/corona."

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 ANTWORTEN
Aschi62
Besucher

GA  hinterlegen

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Turgenyew 

Bis jetzt sind noch keine Abo-Sonderregelungen beschlossen / kommuniziert worden. Das sollte im Lauf dieser Woche geschehen. Somit gilt beim GA aktuell noch die viermonatige Kündigungsfrist. 

Gruss, Reto

PS. Hier noch die Originalantwort von @SandraI vom Sonntag, 15.3. mit dem Betreff "Ausflugs-Abo" (die aber auch fürs GA indirekt anwendbar ist):

"Aktuell werden Erstattungen von Abos gemäss Tarif vorgenommen.
Nächste Woche finden Diskussionen über mögliche Kulanz-Massnahmen für Abo-Inhaber statt. Was, wie und in welchem Umfang entschieden wird, kann ich nicht abschätzen. Bei Änderungen informieren wir sofort über die Medien und unter www.sbb.ch/corona."

Hallo @Turgenyew und @belimo 

Update von SBB Moderatorin @ManuelaPf vom 18.3. ca. 14 Uhr (Auszug):

Momentan kann ein Grossteil unserer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement nicht oder nur teilweise nutzen. Dennoch können wir in dieser Situation nicht entgegenkommen.

Warum? Wir halten uns an die tarifarischen Bedingungen vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV). Sobald dieser eine neue Bestimmung erlässt, werden wir diese umsetzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir im Sinne einer Gleichbehandlung diesbezüglich keine Ausnahmen machen können.

  • Unsere GA Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abo zu hinterlegen. Dies ist kostenlos und gilt für maximal 30 Tage innerhalb Geltungsdauer. Die Hinterlegung erfolgt am Schalter oder telefonisch über das SBB Contact Center – 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).

  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

belimo
Reisende/r (Bronze)
@Ex-Bähnler Ich gedulde mich weiter. Denke nächste Woche gibt es bestimmt eine neue, anderslautende Kommunikation.
belimo
Reisende/r (Bronze)
@Ex-Bähnler Gilt der Fahrplan nicht als Vertragsbestandteil? Muss mir mal den Vertrag genau durchlesen.
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @belimo 


@belimo  schrieb:
Gilt der Fahrplan nicht als Vertragsbestandteil?

Nein. Die SBB trifft ja keine Schuld. Zudem ist der ÖV noch mehrheitlich in Betrieb. Der Bund (nicht die SBB) hat per Notrecht Regelungen erlassen, die u.a. Homework vorschreiben (sofern möglich).

Für alle gelten momentan noch die aktuellen Tarife. Du findest diese auf der Webseite von Aliiance SwissPass. Kulanzmassnahmen (von allen ÖV-Anbietern) sollen sinnvollerweise für alle gelten. Es wird nicht möglich sein, alle Einzefälle gerecht zu lösen. Das würde Jahre dauern und unötigen Zusatzaufwand verursachen. Das kann nicht im Sinne der Bahnkunden sein. 

Gruss, Reto

 

belimo
Reisende/r (Bronze)

Ja, ich bekam heute folgende E-Mail von der SBB, und halte das für einen sehr schlechten Witz:

Begin forwarded message:

From: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>
Date: 17 March 2020 at 10:04:36 CET
To: ….
Reply-To: Do not Reply <no-reply@sbb.ch>

Sehr geehrter Herr ...

Das GA kann pro Abo-Jahr maximal 30 Tage hinterlegt werden.

Sollten Sie Ihr GA mehr als 30 Tage nicht benötigen, können Sie Ihr GA nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von vier Monaten per Ende jedes Abomonats kündigen. Dabei müssen Sie mindestens einen Abomonat im Voraus kündigen. Bitte rufen Sie uns unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08/min.) an, damit Sie Ihr GA hinterlegen und allenfalls auch kündigen können.

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Wichtiger Nachtrag zur Mindestvertragsdauer bei den Generalabonnementen. Für alle ab dem 13. Dezember 2020 gekauften oder erneuerten GA gilt neu eine Mindestvertragsdauer von 6 (sechs!) Monaten. Das hat die Alliance Swisspass so entschieden.

https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/Downloadsindex.php?section=downloads&download=19331

Gruss, Reto 

belimo
Reisende/r (Bronze)

Gibt schon viele Fragen zu diesem Thema, z.B. https://sbbcffffs-community.sbb.ch/t5/Abos-und-Billette/GA-und-Corona/m-p/29568#M4136, leider keine offiziellen Antworten.

Anscheinend möchte die SBB diese Woche über das Thema beraten.