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GA-Hinterlegung/Kündigung etc. - Aktuelle Anpassungen der Tarife...

GELÖST
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

 Hallo zusammen

Die Alliance SwissPass (Verband der Transportunternehmen) hat neue Informationen aufgeschaltet:

Anpassungen Tarife und Sortimente während der «Aussergewöhnlichen Lage»

Auf dieser Seite informiert die öV-Branche laufend über Änderungen bei den Sortimenten sowie den Tarifbestimmungen im Zuge der «Ausgewöhnlichen Lage» aufgrund des Coronavirus und hält die Antworten auf die wichtigsten tarifarischen Fragen fest.

https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Auch die SBB informiert über die Anpassungen der Tarife und des Fahrplans: 

https://news.sbb.ch/artikel/95750/coronavirus-grosse-einschraenkungen-im-bahnverkehr?tracking-market...

Bitte schaut jeweils zuerst dort nach, bevor ihr eine Frage postet. Die Webseiten werden laufend aktualisiert. 

Gruss, Reto

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

5 ANTWORTEN
BirgitS
Neues Mitglied
@Ex-Bähnler Hi, mein GA fängt zum 2.Mai an, kann ich das Startdatum auf das Ende
Der Reiseeinschränkungen verschieben?
schwarzd
Community Manager

Hallo @BirgitS 

Bitte erkundige dich direkt bei unserem GA-Service-Center.

Die Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Formular, Live-Chat) sind auf der GA-Seite aufgeführt.

Beste Grüsse & schöne Ostertage

Daniel, Community Manager

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo zusammen

Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:

  • Gestern Abend wurde ein Webformular aufgeschaltet, mit dem man das GA online hinterlegen kann:  https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/formular-ga-hinterlegen.html
  • Die Hinterlegung kann auch am Schalter (nicht nur bei der SBB) oder telefonisch unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08 / min.) erfolgen.
  • Vorübergehend ist dies auch rückwirkend möglich.
  • Die Hinterlegung kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
  • Für GA Kundinnen und Kunden besteht zudem die Option, das GA nach Erreichen der Mindestvertragsdauer von 4 Monaten und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 1 Abomonat auf das Ende jedes Abomonats zu künden.

Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.

Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus

Gruss, Reto

 

Was bedeutet ein Abomonat?

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @sisi 

Um welches Abo geht es? Es kann "Kalendermonat" oder z.B. vom 20.3. bis 19.4. bedeuten. Wenn es um das GA geht, dann gilt das zweite.

Gruss, Reto

Nachtrag:

Zur Kündigung habe ich in den AGB zum Generalabo (GA) folgenden Text gefunden:

Vertragsdauer und Kündigung.

Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung respektive dem Online-Kaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab dem ersten Gültigkeitstag des erstmals im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten GA.

Beispiel Mindestvertragsdauer: erster Gültigkeitstag 15. August 2018, Ablauf der Mindestvertragsdauer 14. Dezember 2018.

Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats gekündigt werden. Die Kündigung hat mündlich, schriftlich oder über swisspass.ch zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner auf das Bank-/ Postkonto ausbezahlt.

Sobald eine Bedingung zur GA-Verknüpfung nicht mehr gegeben ist (z.B. Kündigung des Basis-GA), wird das verknüpfte GA (z.B. GA-Plus Duo Partner) von der SBB auf das Ende des nächsten Abomonats unter Ein- haltung der Kündigungsfrist gekündigt.

Beispiel Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer von vier Monaten:
 Abomonat 1: 15. August 2018 bis 14. September 2018.
 Mögliche Kündigungstermine: 14. Dezember 2018 mit Bekanntgabe bis 14. November 2018, 14. Januar 2019 mit Bekanntgabe bis 14. Dezember 2018 usw.

Zusatznachtrag: Die Kündigung über www.swisspass.ch ist für GA Jahresabo nur auf Ende des Abojahres möglich. ( https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/fragen-antworten-ga.html )