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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Hallo zusammen
Die Alliance SwissPass (Verband der Transportunternehmen) hat neue Informationen aufgeschaltet:
Anpassungen Tarife und Sortimente während der «Aussergewöhnlichen Lage»
Auf dieser Seite informiert die öV-Branche laufend über Änderungen bei den Sortimenten sowie den Tarifbestimmungen im Zuge der «Ausgewöhnlichen Lage» aufgrund des Coronavirus und hält die Antworten auf die wichtigsten tarifarischen Fragen fest.
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Auch die SBB informiert über die Anpassungen der Tarife und des Fahrplans:
Bitte schaut jeweils zuerst dort nach, bevor ihr eine Frage postet. Die Webseiten werden laufend aktualisiert.
Gruss, Reto
Hallo zusammen
Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:
Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.
Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Hallo zusammen
Aktuell (20.3. 5.30 Uhr) gilt:
Da momentan mehrere hunderttausend GA-Besitzer ihr GA hinterlegen wollen ist viel Geduld und Verständnis erforderlich.
Falls die oben erwähnten Regeln ändern sollten wird das hier kommuniziert:
https://www.allianceswisspass.ch/de/Themen/TarifeVorschriften/Coronavirus
Gruss, Reto
Was bedeutet ein Abomonat?
Hallo @sisi
Um welches Abo geht es? Es kann "Kalendermonat" oder z.B. vom 20.3. bis 19.4. bedeuten. Wenn es um das GA geht, dann gilt das zweite.
Gruss, Reto
Nachtrag:
Zur Kündigung habe ich in den AGB zum Generalabo (GA) folgenden Text gefunden:
Vertragsdauer und Kündigung.
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung respektive dem Online-Kaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer. Die Mindestvertragsdauer beträgt vier Monate ab dem ersten Gültigkeitstag des erstmals im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgestellten GA.
Beispiel Mindestvertragsdauer: erster Gültigkeitstag 15. August 2018, Ablauf der Mindestvertragsdauer 14. Dezember 2018.
Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats gekündigt werden. Die Kündigung hat mündlich, schriftlich oder über swisspass.ch zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner auf das Bank-/ Postkonto ausbezahlt.
Sobald eine Bedingung zur GA-Verknüpfung nicht mehr gegeben ist (z.B. Kündigung des Basis-GA), wird das verknüpfte GA (z.B. GA-Plus Duo Partner) von der SBB auf das Ende des nächsten Abomonats unter Ein- haltung der Kündigungsfrist gekündigt.
Beispiel Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer von vier Monaten: Abomonat 1: 15. August 2018 bis 14. September 2018. Mögliche Kündigungstermine: 14. Dezember 2018 mit Bekanntgabe bis 14. November 2018, 14. Januar 2019 mit Bekanntgabe bis 14. Dezember 2018 usw.
Zusatznachtrag: Die Kündigung über www.swisspass.ch ist für GA Jahresabo nur auf Ende des Abojahres möglich. ( https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ga/ga-im-ueberblick/fragen-antworten-ga.html )