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Gültigkeit eines ZVV-Einzelbillets (Tarif-Knacknuss)

GELÖST
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

 

Hallo zusammen

Zur Abwechslung eine kleine ZVV Tarif-Knacknuss:

Eine Fahrt mit dem Schiff von Lachen SZ nach Zürich dauert 2 Stunden und 48 Minuten. Das in der Mobile App vorgeschlagene ZVV-Einzelbillet ist jedoch nur 2 Stunden gültig.

  • Beginnt die Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs?
  • Fahre ich ab der 120. Minute schwarz und kann somit gebüsst werden?
  • Muss ich wegen diesen 48 Minuten eine ZVV-Tageskarte für 24 Stunden lösen?
  • Oder reicht ein Anschluss-Billet?
  • Wenn ja, für welche und wie viele Zonen?

Mit Schiffsgrüssen vom
Ex-Bähnler

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo Ex-Bähnler

Ist dir unser „Tarifdeutsch“ noch geläufig? Hier wäre die vollständige Erklärung 😉

Verbundtarif T651.8 Ziffer 3.97:
„Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu zwei Stunden gültigen
Verbundfahrausweis auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht
innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden.
Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden.
Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind
in diesem Fall ausgeschlossen."

Also kurz gesagt: Du darfst mit dem ZVV Einzelbillett für 2 Stunden reisen auch wenn die fahprlanmässige Fahrt länger dauert.

Beim Online/Mobile Kauf beginnt die Gültigkeit ab dem im Fahrplan gewählten Zeitpunkt. Am Automaten oder Schalter sind auch Entwertungskarten erhältlich.

Bitte löse noch den Schiffszuschlag von CHF 5.00 dazu, damit das Billett fürs Schiff gültig ist.

Gruss
SandraI

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 ANTWORTEN
SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo Ex-Bähnler

Ist dir unser „Tarifdeutsch“ noch geläufig? Hier wäre die vollständige Erklärung 😉

Verbundtarif T651.8 Ziffer 3.97:
„Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer erreicht werden kann. Ist die Fahrt mit einem bis zu zwei Stunden gültigen
Verbundfahrausweis auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht
innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden.
Dies gilt auch für Anschlussbillette, die zu einem Verbundfahrausweis gelöst wurden.
Umwegsfahrten, Rückwärtsfahrten und nicht fahrplanbedingte Fahrtunterbrechungen sind
in diesem Fall ausgeschlossen."

Also kurz gesagt: Du darfst mit dem ZVV Einzelbillett für 2 Stunden reisen auch wenn die fahprlanmässige Fahrt länger dauert.

Beim Online/Mobile Kauf beginnt die Gültigkeit ab dem im Fahrplan gewählten Zeitpunkt. Am Automaten oder Schalter sind auch Entwertungskarten erhältlich.

Bitte löse noch den Schiffszuschlag von CHF 5.00 dazu, damit das Billett fürs Schiff gültig ist.

Gruss
SandraI

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @SandraI

 Vielen Dank für deine perfekte Antwort und für die kundenfreundliche Regelung. 

Zu deiner Frage: Nein, die Tarifbestimmungen sind mir nicht mehr geläufig, sonst hätte ich das nicht gefragt😊. Ich bin schon seit vielen Jahren Ex-Bähnler. Insofern ist mein "Name" hier wohl etwas verwirrend. 

 Herzlicher Gruss

@SandraI

Ist das wirklich so?

Denn eigentlich kann die Strecke Lachen SZ - Zürich auch in 31 Minuten mit der S25 zurückgelegt werden, insofern wäre das Schiff doch eine "Umwegfahrt" ?!

Hallo @Winter4ever 

Danke für deine Frage an Sandral. Aus meiner Sicht dazu folgendes:

Ich habe die Strecke Lachen - Zürich mit dem Schiff nur als Beispiel genommen, für eine Fahrt, die länger als 2 Stunden dauert. 

Die Antwort von Sandral und meine Frage beziehen sich jedoch allgemein auf die Gültigkeit des ZVV Einzeltickets. 

Die Strecke Lachen - Zürich ist insofern speziell, weil nur die Schiffstation im ZVV-Gebiet liegt. Ja, mit der S25 ist man schneller in Zürich als mit dem Schiff 😊. Ob eine Strecke ein "Umweg" ist oder nicht, hängt nicht von der Fahrzeit sondern von den Tarifzonen ab.

 Bin gespannt auf die Antwort von Sandral

 Gruss vom Ex-Bähnler

Ok, stimmt Lachen per Bahn ist nun ein schlechtes Beispiel für meine Argumentation.
Aber die Definition "Umweg" hängt aber garantiert auch nicht von den durchfahrenen Zonen ab. Denn eine Fahrt Pfäffikon SZ - Zürich HB via Bus Thalwil - Langnau-Gattikon führt durch die gleichen Zonen, wie die direkten Bahnverbindungen, ist aber garantiert als Umweg definiert.

Hallo @Winter4ever

Ein Umweg ist für uns als Reisende: weitere Strecke und/oder längere Reiszeit.
Für die ZVV ist ein (kostenrelevanter) Umweg eine/mehrere Fahrt/en durch mehr und/oder andere Zonen: In deinem Fall z.B. Pfäffikon SZ - Zürich HB via Rapperswil (9 bzw. Alle Zonen).
Da deine Reise via Langnau-Gattikon durch die exakt gleichen Zonen führt ist es aus tariflicher Sicht kein Umweg.
Dies ist einer der grossen Vorteile des Tarif-Verbundes. Man hat innerhalb der gelösten Zone die freie Wahl, welche Verkehrsmittel man benützen möchte (in deinem Fall also SBB, Postauto und SZU) ohne dass es mehr kostet, oder man ein zusätzliches Billett lösen muss. 

Gruss vom Ex-Bähnler

 

 

SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo Winter4ever und Ex-Bähnler

ZVV Einzelbillette haben je nach Anzahl Zonen eine unterschiedliche Geltungsdauer:

- Lokalnetz = 1/2 Stunde
- Kurzstrecke = 1/2 Stunde
- 1-3 Zonen = 1 Stunde
- 4 und mehr Zonen = 2 Stunden.

Aus diesem Grund ist es eigentlich unerheblich welchen Weg man nimmt. Hauptsache die befahrene Strecke wird mit den gelösten Zonen des Billetts abgedeckt. Bei Billetten des direkten Verkehrs (Strecke A-B) bezahlt man für eine längere Strecke mehr.

Also bravo Ex-Bähnler deine Antwort stimmt genau. Ist doch noch etwas Tarifwissen hängen geblieben Smiley (zwinkernd)

Gruss
SandraI

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @SandraI und @Winter4ever

Die Ergänzungen von Sandral mit der unterschiedlichen Geltungsdauer je nach Anzahl der Zonen sind absolut berechtigt. Nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, jedes ZVV-Ticket sei 2 Stunden gültig. 

Und vielen Dank fürs Kompliment!

 

Gruss vom Ex-Bähnler