Schritt 1

Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.


Vor

Schritt 2

Tipps & Tricks, die Dir den Alltag erleichtern.


Zurück Vor

Schritt 3

Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.


Zurück Tour beenden
Ankündigungen
Achtung aktuelle Phishing-Welle! Phishing-Angriffe im Internet zielen darauf ab, an Login-Daten oder persönliche Kundendaten zu gelangen. Bitte im Fall einer verdächtigen E-Mail immer die Absenderadresse sowie den Link zur Webseite prüfen. Niemals Passwörter oder Kreditkarteninformationen aufgrund solcher E-Mails bekanntgeben. Dies gilt auch für SMS, WhatsApp und weitere Messengerdienste. Mehr Informationen unter www.sbb.ch/phishing.

Gültigkeit Mehrfahrtenkarten

Marlies
Neuer Autor

Die Mehrfahrtenkarte hat nur noch ein Jahr Gültigkeit. Im OR Artikel 127 und 128 steht jedoch, dass Abonnemente nach zwingendem Recht, erst nach 5 oder 10 Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Muss sich die SBB nicht nach dem OR richten? Freue mich auf die Antwort Marlies

 

7 ANTWORTEN
Marlies
Neuer Autor

Ich habe mich an den ZVV gewandt und das ist die Antwort der Fachstelle vom 13.3.2023:

Ihre Anfrage zur Gültigkeit haben wir wie besprochen der verantwortlichen Fachstelle weitergeleitet und nun eine Stellungnahme erhalten, welche wir Ihnen gerne weiterleiten.

Die einjährige Geltungsdauer von Entwertungskarten ist in Ziffer 0.13 des Tarifs 600 (Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde) festgehalten. Das Verfallsdatum ist auf den entsprechenden Fahrausweisen aufgedruckt. Punkt 0.13: Die Geltungsdauer aller Entwertungskarten beträgt unabhängig des Trägerdatums ein (1) Jahr. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht  

Multikarten sind Fahrausweise im Entwertungsformat. Für Fahrausweise gilt das Bundesgesetz über die Personenbeförderung 745.1 (Personenbeförderungsgesetz, PBG). Dort ist in Artikel 48 die Verjährung festgehalten. Artikel 48: Ansprüche aus dem Transportvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung steht still, wenn die berechtigte Person beim Unternehmen einen Anspruch geltend macht. Sie läuft weiter, sobald das Unternehmen den Anspruch zurückweist. Weitere Beschwerden in der gleichen Sache lassen die Verjährung nicht mehr stillstehen. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/680/de

Marlies
Neuer Autor

Hallo zusammen, habe mich nochmals an den ZVV gewandt und das ist die Antwort:

Ihre Anfrage zur Gültigkeit haben wir wie besprochen der verantwortlichen Fachstelle weitergeleitet und nun eine Stellungnahme erhalten, welche wir Ihnen gerne weiterleiten.
Die einjährige Geltungsdauer von Entwertungskarten ist in Ziffer 0.13 des Tarifs 600 (Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde) festgehalten. Das Verfallsdatum ist auf den entsprechenden Fahrausweisen aufgedruckt. Punkt 0.13: Die Geltungsdauer aller Entwertungskarten beträgt unabhängig des Trägerdatums ein (1) Jahr. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht  

Multikarten sind Fahrausweise im Entwertungsformat. Für Fahrausweise gilt das Bundesgesetz über die Personenbeförderung 745.1 (Personenbeförderungsgesetz, PBG). Dort ist in Artikel 48 die Verjährung festgehalten. Artikel 48: Ansprüche aus dem Transportvertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung steht still, wenn die berechtigte Person beim Unternehmen einen Anspruch geltend macht. Sie läuft weiter, sobald das Unternehmen den Anspruch zurückweist. Weitere Beschwerden in der gleichen Sache lassen die Verjährung nicht mehr stillstehen. Diese Information finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/680/de

11407
Reisende/r (Platin)

Mehrfahrtenkarten als Transportvertrag zu sehen, ist interessant. Ich würde sagen, bis zur Entwertung ist es ein Gutschein und erst danach ein Vertrag. Aber ich bin kein Jurist.

Wie @Ex-Bähnler schon erwähnt hat, müsste man das gerichtlich klären lassen. Das Problem ist, dass die Erfolgsaussichten wohl bei etwa 50 % stehen und der Verlierer die Kosten trägt. Rechtsschutzversicherungen helfen dabei nur bedingt. Die wollen keine Präzedenzfälle schaffen, sondern möglichst günstig davonkommen. Habe auch schon gehört, dass sie einfach eine Busse bezahlt haben, anstatt vor Gericht zu gehen. Unschön, aber aus ihrer Sicht verständlich.

Man bräuchte einen Anwalt (oder eine Gruppe Studenten und einen Professor), der einen in einem Verfahren ohne Honorar vertreten würde.

Falls Du die Zeit und Musse dafür hast, werden Dir viele Leute dankbar sein.😉

11407
Reisende/r (Platin)

Die Verjährungsartikel im OR beziehen sich auf Wertgutscheine. Diese sind zehn Jahre gültig, unabhängig davon, was darauf steht. Eine Mehrfahrtenkarte ist aber ein Gutschein für eine Dienstleistung. Da ist der Anbieter frei in der Festlegung der Gültigkeitsdauer. Zum Vergleich: Ein Gutschein "über CHF 100" für ein Restaurant ist ein Wertgutschein, einer für "zwei Abendessen" jedoch nicht.

Aus meiner Sicht ist der kurze Gültigkeitszeitraum nicht kundenfreundlich, aber rechtlich korrekt.

Vielen Dank für die Antwort. Jedoch habe ich zu Thema folgenden Link gefunden, wo es zwar um ein Hallenbadabo geht, mir scheint es aber ähnlich gelagert. Ich würde mich sehr freuen, wenn du das mal lesen könntest. https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/kaufrecht/umstrittene-gueltigkeitsdau.... Danke für die Antwort. Marlies

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Marlies 

Die Selbstherrlickeit der Alliance SwissPass kennt leider keine Grenzen. Die Einschränkung der Gültigkeit kann notfalls noch mit Flexibilität begründet werden. Aber dass bei einer Rückgabe nach einem Jahr ein Selbstbehalt abgezogen wird ist höchstwahrscbeinlich rechtswidrig, 

https://www.srf.ch/news/schweiz/preisueberwacher-alarmiert-kundenaerger-mehrfahrtenkarten-im-oev-nur...

Jemand müsste einen solchen Fall mal knallhart durchziehen…

Gruss, Reto

 

11407
Reisende/r (Platin)

Interessant, danke für den Link! Ich habe anscheinend Wert- und Rabattgutscheine verwechselt.

Im Tarif T651.13 vom Tarifverbund Ostwind steht übrigens: "Werden entwertbare Fahrausweise nicht bzw. nur teilweise benützt, gilt für allfällige Forderrungen die 10-jährige Verjährungsfrist gemäss Obligationenrecht (OR), Artikel 127.
Die Fahrleistung kann nach der Verjährungsfrist weiterhin beansprucht werden, sofern das Tarifsystem des verjährten Fahrausweises mit dem aktuellen Tarifsystem des Verbundtarifs übereinstimmt. Bargeldentschädigungen werden keine gewährt."

Das wäre sehr grosszügig, damit wären Mehrfahrtenkarten so lange gültig, wie es den Tarifverbund gibt. Im gleichen Tarif wird aber auch auf den Tarif 600.9 Bezug genommen, und dort steht das mit der Gültigkeit von einem Jahr. Und der Ostwind ist die nicht die SBB.

Viele rechtliche Fragen werden im Artikel "Der Vertrag des Passagiers mit den SBB" abgehandelt. Leider ist dort nichts bezüglich Gültigkeitsdauer zu finden.

Ich würde mich für eine Auskunft an Espresso, den Beobachter oder die Rechtsschutzversicherung wenden.