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Falschen Zug genommen

Schmidleyy
Neuer Autor

Guten Abend

Ich besitze ein Streckenabo und bin aus Versehen in den falschen Zug eingestiegen (in den, der kurz vor dem richtigen auf dem gleichen Gleis fährt). Dies habe ich zu spät bemerkt und wurde natürlich prompt kontrolliert. Der Kontrolleur hatte Verständnis und sagte, ich müsse nur beim Service Center Einnahmen anrufen, um die Busse zu annulieren.

Dies habe ich getan, jedoch war man dort relativ wenig kulant. Ich muss nun die Rechnung doch bezahlen, da "wir keine Rechnungen stornieren".

Ich verstehe dies nicht, da ich keinen Nutzen daraus gezogen habe, an einen falschen Ort zu fahren. Ausserdem habe ich logischerweise auch noch ein Ticket gelöst, um wieder nach Hause zu kommen.

Gibt es irgendetwas, was ich nun tun könnte?

 

Vielen Dank!

3 ANTWORTEN
MadisonPierce
Pendler/in

Der Kontrolleur hat aus meiner Sicht schon falsch gehandelt, als er Dir eine Busse ausgestellt hat. Stattdessen hätte er Dir ein Billett einfacher Fahrt mit Vermerk „Irrtümliche Zugsfahrt“ verkaufen sollen.

Ist geregelt in Tarif 601, Ziffer 7.2.1:

Reisenden, die aus Irrtum mit einem Fahrausweis eingestiegen sind, der ab der Einsteigestation für eine andere Strecke gültig ist oder der nach einer an der Fahrstrecke gelegenen Station lautet, auf welcher der Zug nicht anhält, gibt das Kontrollpersonal ein Billett einfacher Fahrt mit Bestätigung «Irrtümliche Zugsfahrt» ab. Dieser Fahrausweis berechtigt mit dem nächsten Zug zur Rückkehr an die Ausgangsstation oder Aussteigestation.

Ich würde das den SBB schriftlich mitteilen und ansonsten an den Ombudsmann gelangen.

Hallo @Schmidleyy und @MadisonPierce 

Beim Text "Irrfahrten (ohne Selbstkontrollbereich)" im Tarif 601, Kapitel 7 "Unregelmässigkeiten" unter Ziffer 2.1 ist es wichtig hervorzuheben, dass :

Ein Billett einfacher Fahrt mit Bestätigung "Irrtümliche Zugfahrt" ausschliesslich für Reisen in begleiteten Zügen gedacht ist.

Gerät man, während einer irrtümlichen Reise mit einer S-Bahn oder einem Regio, in eine Stichkontrolle, so wird vom Kontrolleur eine Busse ausgestellt. 

Für weitere Abklärungen bitten wir um erneuten direkten Kontakt mit dem Service Center Einnahmen.

Wünsche euch einen schönen Samstag. EllenvS.

Hallo @Schmidleyy und @MadisonPierce 

Beim Text "Irrfahrten (ohne Selbstkontrollbereich)" im Tarif 601, Kapitel 7 "Unregelmässigkeiten" unter Ziffer 2.1 ist es wichtig hervorzuheben, dass :

Ein Billett einfacher Fahrt mit Bestätigung "Irrtümliche Zugfahrt" ausschliesslich für Reisen in begleiteten Zügen gedacht ist.

Gerät man, während einer irrtümlichen Reise mit einer S-Bahn oder einem Regio, in eine Stichkontrolle, so wird vom Kontrolleur eine Busse ausgestellt. 

Für weitere Abklärungen bitten wir um erneuten direkten Kontakt mit dem Service Center Einnahmen.

Wünsche euch einen schönen Samstag. EllenvS.