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Guten Tag liebe Community,
Ich habe nun in der Warteschlange des Servicecenters Einnahmen 10min lang gewartet, darum versuche ich meinen Fall hier zu schildern.
Wie kann Herr und Frau Billet-Kontrolleur feststellen, ob der Fahrschein bei Ihrem Eintreffen oder unmittelbar davor gelöst wurde?
Ich habe gestern versucht einer Kontrolleurin zu versichern, dass ich zwar das Lösen erst im Zug erledigte, aber noch bevor ich kontrolliert wurde.
Wenn solche Fälle illegal sind, wieso sind sie dann auf der SBB-App trotzdem machbar (ab jetzt gültiges Ticket kaufen)? Hauptsache Geld kommt rein?
Wird mir nun der Fahrpreis zusätzlich zur Busse in Rechnung gestellt, obwohl ich den Fahrschein gelöst habe und ihn auch vorweisen konnte?
Vielen Dank für eure Antworten
Hallo @DE1, wenn du die Vertragsbedingungen die man mit dem Benützen der APP akzeptiert hat, durchgelesen hast, dann ist es eigentlich klar.
Der Kunden muss vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Zuges) im Besitz des Billetts sein. Der Kauf-, resp. Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein und das Billett muss auf dem Bildschirm sichtbar oder in einer Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Tarif 600, Ziffer 12.7 (ohne Fahrpreis) zu zahlen.
@DE1 schrieb:Ich habe nun in der Warteschlange des Servicecenters Einnahmen 10min lang gewartet, darum versuche ich meinen Fall hier zu schildern.
Wenn solche Fälle illegal sind, wieso sind sie dann auf der SBB-App trotzdem machbar (ab jetzt gültiges Ticket kaufen)?
Hallo @DE1
Deinen individuellen Fall kannst du nur mit dem Service Center Einnahmen lösen. Hier bekommst du allgemein gültige Ratschläge und Informationen. Du musst bei der Warteschlange also nochmals von hinten beginnen.
Warum man in der App auch nach der fahrplanmässigen Abfahrt noch Billette kaufen kann hat einen einfachen Grund: Man muss die Möglichkeit haben, noch Billette für verspätete Züge kaufen zu können.
Ob du gebüsst werden kannst oder nicht hängt von den konkreten Umständen ab. Siehe dazu den Entscheid des Bundeamts für Verkehr BAV in einem ähnlichen Fall.
Gruss, Reto
An deiner Stelle würde ich Einspruch gegen die Busse erheben, wenn du das Ticket wirklich nicht erst gekauft hast, als du die Kontrolle gesehen hast. Wenn z.B. die Abfahrt des Zuges 18:36 war, du den Fahrschein um 18:39 gekauft hast und die Kontrolle um z.B. und 18:44 gekommen ist, bist du im Recht und du hast nichts zusätzlich zu bezahlen. Wenn der Unterschied aber nur 1 Minute oder noch weniger ist, ist’s halt dumm gelaufen und du kannst nicht mehr nachweisen, dass du von alleine das Ticket gekauft hättest. Gehe doch der Sache nach, überprüfe alles und melde dich ggf. beim Service-Center Einnahmen um Beanstandungen zu machen.
Ich habe auch schon einmal eine solche ungerechtfertigte Busse erhalten aber konnte mich davon nach vielen Telefonaten freisprechen.
Hallo @DE1, wenn du die Vertragsbedingungen die man mit dem Benützen der APP akzeptiert hat, durchgelesen hast, dann ist es eigentlich klar.
Der Kunden muss vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Zuges) im Besitz des Billetts sein. Der Kauf-, resp. Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein und das Billett muss auf dem Bildschirm sichtbar oder in einer Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Tarif 600, Ziffer 12.7 (ohne Fahrpreis) zu zahlen.