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Erstattung von Sparbillett - spezielle Frage ;-)

GELÖST
Gitti
Reisende/r (Silber)

Hoi mitenand

Ich dachte eigentlich, ich kenne die Feinheiten, aber offensichtlich doch nicht alle 🙂

Habe für morgen ein Sparbillett gekauft, aber für die falsche Uhrzeit. Nach den Bestimmungen wäre das m.E. der drittletzte Fall in der Liste:
"Ich habe irrtümlicherweise ein Sparangebot mit falschem Datum/falscher Abfahrtszeit gelöst, aber anschliessend ein Billett mit korrektem Datum für die identische Strecke gekauft (Erstattung nur vor dem Reisedatum möglich)."
Das wäre m.E. so zu interpretieren, dass ich für die identische Strecke und Klasse auch ein neues Sparbillett kaufen kann für eine frühere Uhrzeit. Den Online-Antrag müsste ich dann heute noch stellen mit den online erworbenen Tickets?

https://www.sbb.ch/de/abos-billette/kaufmoeglichkeiten/formular-erstattungsantrag/sparbillette-spart...

Es war ein günstiges Billett, ist also eher eine Sorge auf hohem Niveau 😉

Grüessli

Gitti

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Gitti 

Deine Interpretation ist richtig. Es wird jedoch ein reduzierter Selbstbehalt von 10 Franken abgezogen. Die Aussage »Reisedatum« auf der Webseite ist etwas ungenau. Im T600.9 steht auf Seite 41 folgendes: 

In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise gegen eine reduzierte Gebühr gemäss Ziffer 1.4.1 umgetauscht oder erstattet werden:

  • Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder Abfahrtszeit: Erstattung nur vor dem Gültigkeitsbeginn des Fahrausweises möglich. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Strecke für die gleiche Person muss nachgewiesen werden können.

Bei einem Sparbillett beginnt die Gültigkeit mit der Abfahrtszeit des ersten Zuges (Bus/Tram/Schiff). 

Ich wünsche dir eine angenehme Reise. 

Gruss, Reto

PS. Es steht nirgends, dass bei den beiden Billetten die Klasse identisch sein muss. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Gitti 

Deine Interpretation ist richtig. Es wird jedoch ein reduzierter Selbstbehalt von 10 Franken abgezogen. Die Aussage »Reisedatum« auf der Webseite ist etwas ungenau. Im T600.9 steht auf Seite 41 folgendes: 

In folgenden Fällen können die als Sparangebot ausgegebenen Fahrausweise gegen eine reduzierte Gebühr gemäss Ziffer 1.4.1 umgetauscht oder erstattet werden:

  • Fahrausweis mit irrtümlich falsch eingegebenem Datum oder Abfahrtszeit: Erstattung nur vor dem Gültigkeitsbeginn des Fahrausweises möglich. Der Kauf eines neuen Fahrausweises mit identischer Strecke für die gleiche Person muss nachgewiesen werden können.

Bei einem Sparbillett beginnt die Gültigkeit mit der Abfahrtszeit des ersten Zuges (Bus/Tram/Schiff). 

Ich wünsche dir eine angenehme Reise. 

Gruss, Reto

PS. Es steht nirgends, dass bei den beiden Billetten die Klasse identisch sein muss. 

Gitti
Reisende/r (Silber)

Hoi Reto, besten Dank! Das hat funktioniert 🙂