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Busse trotz ticket

Ninacc23
Neuer Autor

Hallo kann mir jemand helfen?

 
Ich habe heute auf dem Heimweg von der Schule in ZH erst im Zug ein Billet gelöst da ich vorhin vergessen hatte eins zu lösen, normalerweise habe ich ein Monatsabo aber da ich lange fort war, habe ich diesen Monat keins gelöst. Aufjedenfall unterwegs im Zug löste ich die ganze Stecke von Zh Hb nach bülach und bezahlte 8.80.-. Die Kontrolleurin hat mir trotzdem eine Busse gegeben. Ich bezahle immer meine Tickets und habe es heute schlicht und einfach vergessen. Da ich früher (2-3 Jahre her) oft keine Tickets gelöst habe bekomme ich immer vom Bezirksgericht Bülach zusätzlich eine extrem Hohe Busse. Nun frage ich mich kann man dies  vermeiden? Ich zahle von mir aus gerne die „Schwarzfahrt“ aber ich bin noch in der Ausbildung und kann mir nicht noch einen riesen Betrag vom Bezirksgericht leisten. Vor 2 Jahren hat es mich 600.- gekostet und fast 8 Monate zum abzahlen! Ich verstehe diese Konsequenzen auch absolut und habe daraus gelernt, aber nur um 8.80.- zu sparen würde ich dieses Risiko nicht eingehen wollen!
 
5 ANTWORTEN
SandraI
Pendler/in (Silber)

Hallo @Ninacc23 

Grundsätzlich muss ein Ticket vor Fahrtantritt gelöst werden. 

Über diesen Kanal können wir nicht viel für dich tun. Die Entscheidung liegt beim Service Center Einnahmen. Du kannst sie über das Kontaktformular erreichen.

Gruss
SandraI

MadisonPierce
Pendler/in

Wann genau hast Du das Billett im Zug gelöst? Vor der Abfahrt? Gleich danach? Als Du die Kontrolle bemerkt hast? Das ist ganz entscheidend.

Die SBB hat mal definiert, dass man das Billett vor der fahrplanmässigen Abfahrt des Zuges gelöst haben muss. Das BAV hat sie dann zurückgepfiffen. Es ist der Ansicht, dass man das Billett ganz bestimmt vor der tatsächlichen Abfahrt lösen darf. Zum Lösen nach Abfahrt gibt es noch kein Urteil, aber Erwägungen. Das BAV vertritt die Meinung, dass die Transportunternehmen ein schutzwürdiges Interesse daran haben, dass die Passagiere nicht erst ein Billett lösen, wenn sie die Kontrolle bemerken. Aber auch, dass es keinen Grund gibt, die Passagiere gleich von Beginn der Fahrt an zum Besitz eines Billettes zu verpflichten.

Will heissen: Wenn Du das Billett gelöst hast, bevor Du die Kontrolle bemerken konntest (also zum Beispiel Kontrolle ist erst zwei Stationen nach dem Lösen eingestiegen), dann solltest Du die Busse anfechten können. Falls Du aber erst gelöst hast, als Du die Kontrolle bemerkt hast bzw. hättest bemerken können, musst Du bezahlen. Sonst würden das ja viele so machen.

Die entsprechende Verfügung findest Du auf https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/aufsichtsrechtlicheverfuegungen/allgemein/elektronisch...

Interessant ist unter anderem Punkt 15:
Löst ein Kunde hingegen ein Billett im Zug und steigt das Kontrollpersonal erst später zu, so zeigt das Verhalten des Kunden, dass er den Kauf des Billetts gerade nicht von der Anwesenheit des Kontrollpersonals abhängig gemacht hat. Da in einem so gelagerten Fall dem Transportunternehmen auch keinerlei Einnahmeausfall entsteht, wäre die Erhebung eines Zuschlags unzulässig.

Ich habe ca 1 Haltestelle vor dem Eintreffen der Kontrolle bemerkt das ich das Billet vergessen hab, sie sind dann eingestiegen und ich dachte mir nur: gott sei dank ist mir das noch in den Sinn gekommen. 

Wo kann ich das den melden ? 

Eine Haltestelle bevor die sich im Zug befindende reguläre Kontrolle bei Dir war oder eine Haltestelle bevor die Stichkontrolle zugestiegen ist?

Im ersten Fall hast Du kaum eine Chance, denn Du hättest die Kontrolle ja schon vor dem Billettkauf bemerken können.

Melden musst Du Dich beim Kontaktcenter Einnahmen: https://www.sbb.ch/de/bahnhof-services/dienstleistungen/kundendialog/reisen-ohne-gueltigen-fahrauswe...