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Busse/Rechnung ohne Begründung erhöht!

GELÖST
Reto_88
Neuer Autor

Guten Abend SBB Team

ich habe am 15.10.2021 eine Busse erhalten, weil ich in der SBB das falsche Bilett gelöst habe (was im Grunde genommen einer Fehler der App, aber ein Thema für einen anderen Thread...). Die Busse die mir dazumals augestellt wurde, war jedoch auf 75.00 CHF. ausgestellt. Vor ein paar Tagen habe ich dann die Rechung von 145.00 CHF erhalten. Sprich die Busse wurde um 75.00 CHF erhöht. Nun stellt sich für mich die Frage, ob die SBB mir die Busse einfach ohne Grund erhöhen darf? Da ich einerseits kein Mehrfachtäter und zudem keine Begründung auf der Rechnung steht, weshalb es nun 145.00 CHF anstatt der ursprünglichen 75.00 CHF sind.

Ich habe dann auf die Rechnung 601002287572 einfach nur die 75.00 CHF anstatt der geforderten 140.00 CHF gezahlt.

 

Nun sendet die SBB natürlich eine Zahlungserinnerung ich solle diese doch begleichen, ansonsten wird eine Mahngebühr von 40.00 CHF fällig, was schon fast Richtung Abzocke geht, da ich ja dann für ein nicht gültiges Ticket, welches ursprünglich wohl gemäss SBB APP lediglich 23.20 gekostet hätte und dann mit der Mahngebühr 185.00 CHF zahlen soll!!! Zudem sollten wir ehrlich sein, die geforderte Mahngebühr enspricht überhaupt nicht dem Aufwand von 40.00 CHF, da es ja sowieso automatisch durch ein System ausgestellt wird. Für die Zahlungserinnerung wurden mir ja auch nicht 40.00 CHF erhoben.

 

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)
Hallo @Reto_88 
 
Die Erhebung von Zuschlägen und Gebühren ist genau geregelt damit diese einheitlich erhoben werden können: 
  • T600.5 Reisende ohne gültigen Fahrausweis 
  • T610 Gebühren für Serviceleistungen SBB

Seite 7:

  • Wird der geschuldete Betrag im Zug nicht sofort bezahlt, stellt das Kontrollpersonal ein Form. 7000 «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» aus. 
  • Erledigung von Form. 7000       + CHF 30.-
  • Mahngebühr 1. Mahnung          + CHF 40.-
Du siehst: die SBB erhebt nur diejenigen Beträge, welche gemäss einem Tarif erlaubt sind. Die Zahlungserinnerung wird „kostenlos“ geschickt und die Mahngebühr darin angekündigt. Wer termingerecht bezahlt muss keine Mahngebühren bezahlen. 
 
Und vermutlich steht auf der Zahlungserinnerung sinngemäss auch ein solcher Satz: Wenn Sie Fragen haben (…) melden Sie sich bei uns. 
 
Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 ANTWORTEN
RahelW
Moderator

Hallo @Reto_88 

Für Reisen ohne gültigen Fahrausweis steht dir der Service Center Einnahmen von Montag bis Freitag unter 0848 00 11 33 oder per Mail an fahrausweiskontrolle@sbb.ch zur Verfügung. Bitte wende dich direkt an die Spezialisten.

Ich wünsche dir einen angenehmen Tag. Gruss Rahel

Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)
Hallo @Reto_88 
 
Die Erhebung von Zuschlägen und Gebühren ist genau geregelt damit diese einheitlich erhoben werden können: 
  • T600.5 Reisende ohne gültigen Fahrausweis 
  • T610 Gebühren für Serviceleistungen SBB

Seite 7:

  • Wird der geschuldete Betrag im Zug nicht sofort bezahlt, stellt das Kontrollpersonal ein Form. 7000 «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» aus. 
  • Erledigung von Form. 7000       + CHF 30.-
  • Mahngebühr 1. Mahnung          + CHF 40.-
Du siehst: die SBB erhebt nur diejenigen Beträge, welche gemäss einem Tarif erlaubt sind. Die Zahlungserinnerung wird „kostenlos“ geschickt und die Mahngebühr darin angekündigt. Wer termingerecht bezahlt muss keine Mahngebühren bezahlen. 
 
Und vermutlich steht auf der Zahlungserinnerung sinngemäss auch ein solcher Satz: Wenn Sie Fragen haben (…) melden Sie sich bei uns. 
 
Gruss, Reto

 

Bitte mir KEINE Likes/Kudos mehr geben - ein 'Danke' für hilfreiche Antworten ist jedoch motivierend.