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Billett Bern - Altstätten SG

Viaggiatore
Reisende/r (Platin)

Beim Billett Bern Altstätten SG via St. Gallen steht via Olten-Zürich und kostet 40 CHF
Beim Billett Bern Altstätten SG via Sargans steht via Olten-Zürich-Sargans und kostet 42 CHF

Das Billett via Sargans ist also 2CHF bei HTA teurer , weil wahrscheinliche längere Strecke, obwohl die Zugfahrt statt 3h nur 2h30 dauert - also 30 Min. kürzer.

Aus welchem Grund steht aus Fahrtrichtung ostwärts nicht zusätzlich Winterthur drauf ? - Ich erwähne deshalb Winterthur statt St. Gallen, weil bei einem Billett in der Gegenrichtung auch Rorschach statt St. Gallen drauf steht und man demzufolge via Romanshorn oder St. Gallen reisen kann - die Preise sind bei beiden Strecken gleich.

Würde der Kontrolleur bei einem Billett Bern- Altstätten SG via Olten-Zürich allein wegen dem Preis von CHF 40 erkennen, dass ich im falschen Zug sitzen würde, wenn ich die Teilstrecke Zürich-Sargans-Altstätten nehmen würde ?  Wäre es bei derart langen Teilstrecken nicht sinnvoller, Wahlfreiheit zu gewähren - zudem noch praktisch alle Sparbillette über diese Teilstrecke via Sargans günstiger sind ? 

3 ANTWORTEN
RahelW
Moderator

Hallo @Viaggiatore 

Der Billettpreis wird nicht aufgrund der Dauer der Fahrt berechnet, sondern aufgrund der Länge der Strecke. Darum kann es sein, dass ein Billett teurer ist, wenn du eine direkte Verbindung wählst, und somit schneller am Ziel bist, als das Billet, für den Regionalzug, der länger unterwegs ist, aber die kürzere Strecke fährt. 

Bei einigen Strecken, besteht die sogenannte Wahlfreiheit. Das bedeutet, du darfst aus verschiedenen Reisewegen auswählen. Wenn eine Wahlfreiheit besteht, so wird diese auf dem Billett auch angezeigt. Das auf dem Billett aufgedruckte Via ist verbindlich und das Billett ist für einen anderen Reiseweg nicht gültig.

Bei weiteren Fragen bezüglich der Gültigkeit deines Billettes helfen wir dir telefonisch oder an jedem SBB Schalter weiter.

Ich wünsche dir einen angenehmen Tag.

Gruss, RahelW

Viaggiatore
Reisende/r (Platin)

@RahelW  ; Die Frage der Wahlfreiheit ist bei mir noch nicht vom Tisch - damit meine ich ein gewöhnliches Streckenbillett und NICHT ein Sparbillett , wo allein schon wegen der Zugbindung die Strecke vorgegeben ist.  Bei meinem Beispiel steht:
Beim Billett Bern Altstätten SG via St. Gallen steht via Olten-Zürich und kostet 40 CHF
Beim Billett Bern Altstätten SG via Sargans steht via Olten-Zürich-Sargans und kostet 42 CHF

Das würde ja heissen : Bei einem via St. Gallen gelösten Billett habe ich die grössere Wahlfreiheit, weil hinter dem letzten "via Zürich" nichts mehr steht, d.h. ich könnte also auch "via Sargans fahren, obwohl 2 CHF teurer. Oder könnte es auf die Spitze treiben und sagen: "ich mache einen Abstecher via Neuenburg, denn es steht ja Olten drauf und der IC5 hält dort  - übrigens im Gegentsatzl des Direktzuges IC1 oder IC8...

Ich weiss, dass bei Lausanne-Zürich die Wahlfreiheit via Bern oder Biel besteht, oder bei Basel-Zürich via Frick oder Olten oder Richtung Tessin via Panoramastrecke oder Basistunnel... aber gibt es eine verbindliche Regelung in Form einer Tabelle, wo die Wahlfreiheit beim Streckenbillett im Fernverkehr aufgezeichnet ist ?

Hallo @Viaggiatore 

Im Tarif steht folgendes:

Die Fahrausweise berechtigen nur zur Fahrt über die darauf bezeichneten Wege. Tragen die Fahrausweise keine Wegevorschriften, so gelten sie nur zur Fahrt mit der Bahn über die kürzeste Strecke zwischen Abgangs- und Bestimmungsstation.

 
Lautet der Fahrausweis über zwei oder mehrere Wege, so kann er nach Wahl des Reisenden über den einen oder anderen dieser Wege benützt werden. Ein Übergang vom einmal gewählten Weg auf den anderen ist nicht gestattet. Für die wahlweise über Strecken verschiedener Transportunternehmen gültigen Fahrausweise gelten die Vorschriften für die Beförderung von Personen über Gemeinschaftsstrecken.

Werden Fahrausweise über einen anderen als den darauf bezeichneten Weg benützt, können sie gemäss dem Tarif für Streckenwechsel umgeschrieben werden.

Innerhalb der Geltungsdauer eines Billettes kann die Reise beliebig ausgeführt und ohne Formalität unterbrochen werden.



Im Tarif 603 (unter Punkt 3 Besondere Bestimmungen) findest du die Gültigkeit der Fahrausweise über andere Wege; https://www.allianceswisspass.ch/de/tarife-vorschriften/uebersicht

Ich wünsche dir einen guten Tag.

Gruss,
FatimaH