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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Wie werden Erstattungsanträge von Tickets behandelt, deren Reisen infolge angeordneter Isolation der Behörden verunmöglich wurden? Ich denke diese sollten unter Vorweisung des behördlichen Schreibens vollständig und ohne Selbstbehalt erstattet werden.
Hallo @René2
COVID ist nun seit unmittelbar über 2 Jahren ein Teil unseres Lebens. Sachen können sich in unserem Sozial- sowie Arbeitsumfeld schnell während CORONA-Zeiten ändern.
Abonnemente werden zum Teil im Voraus für bereits ein ganzes Jahr erworben und Reisen oftmals frühzeitig gebucht. Bei kurzfristigen Änderungen von Schutzmassnahmen, Quarantänebestimmungen oder Weisungen vom Arbeitgeber sowie persönlichen Gründen, werden viele unserer Kunden, von ihren Reisen mit dem öffentlichen Verkehr absehen müssen.
Die Zügen müssen aber, trotzdem weiterhin zirkulieren und das gesamte öV-Angebot darf nicht eingeschränkt werden. Zudem unterstehen wir hier den Bestimmungen aller betroffenen Transportunternehmungen, die das Angebot zur Verfügung stellen und die uns keine Kulanz gewähren.
Deswegen erstatten wir oder annullieren wir Billette und Abonnemente weiterhin gemäss den aktuellen Tarifbestimmungen und Vertragskonditionen und können keine Kulanz gewähren (auch nicht in Einzelfällen).
Ich wünsche dir einen schönen Tag. EllenvS.
Ich denke dass eine von den Behörden aufgrund der geltenden Gesetze angeordnete Isolation einer attestierten Reiseunfähigkeit gleichkommt. Eine Nichteinhaltung ist darüber hinaus strafbar. Die Haltung der SBB als Unternehmung des öffentlich-rechtlichen Rechts erstaunt daher doch und ist doch eine interessante Auslegung des Tarifes. Wirtschaftlich verstehe ich die Haltung, blöd aber, dass eine ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit allemal zur Rückerstattung von Fahrausweisen berechtigt mit dem Hacken, dass es sich bei Covi19 um eine hochansteckende Krankheit handelt bei der die Behörden alles tun um die seit Monaten bestehende Pandemie in den Griff zu bekommen. Ob die SBB mit dieser Haltung gut fahren würde ich bezweifeln, die SBB und der ö.V. erhält immerhin Milionenhilfe an Staatsgeldern zur Deckung ihrer Ausfälle. Dies gehört dann aber ins Feld der Politik...
Ich habe die Frage mal beim VOEV deponiert und bei der AlianceSwissPass. Ich bin übrigens nicht mehr ganz sicher, wer in solchen Fällen zuständig ist. Grundsätzlich tät ich sagen, dass wenn der Staat Leute quasi in Hausarrest stellt (und ich halte die Massnahme durchaus für richtig), dann haftet er für Folgeschäden. Ist ja in groben Zügen (Erwerbsersatz) auch geregelt, an Kleingemüse wie z.B. Tickets hat man vermutlich nicht gedacht, was mich nicht hindert, es anzusprechen.
Vermutlich muss einfach mal der T600 der Realität angepasst werden, schade nur, dass die SBB als Unternehmen des Bundes von sich aus eine derart sture Linie fährt. Da würd ich mich freuen, wenn der Eigner mal eingreifen täte.
Abwarten, was passiert.... allemal wünsche ich gute Feiertage!
Hallo @
Zuständig ist eindeutig die Ombudsstelle des VOEV.
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV/Kontakt
Ich würde diese direkt anschreiben, denn es ist nicht sicher, dass dein Anliegen weitergeleitet wird.
Betreffend Anpassung der Tarife und sture Haltung der SBB: Die SBB handelt als Bevollmächtigte der gesamten ÖV-Branche. Und da hat es auch viele (teil-)private Unternehmen dabei. Die SBB allein kann nichts verändern.
Deshalb würde ich mich nur darauf konzentrieren, dass die ÖV-Branche gemäss geltendem Tarif Sparbillette erstatten muss, wenn die betroffene Person wegen (ärztlich) bestätigter Covid-Krankheit nicht reisefähig ist. Interessant wäre auch zu erfahren, ob allfällige Mitreisende / Familienmitglieder (ohne Covid) ebenfalls Anrecht auf eine Rückerstattung haben.
Auch dir wünsche ich frohe Festtage und viel Erfolg bei der Ombudsstelle.
Gruss Reto
Sehr geehrter Herr Dürig
Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche der VoeV uns weitergeleitet hat.
Bereits heute wird bei persönlichen Einzel-Fahrausweisen die Isolationsanordnung als Beleg akzeptiert, dass ein Ticket nicht genutzt werden konnte. Dabei fällt ein Selbstbehalt von CHF 10.- an, wie bei allen Erstattungen von Einzel-Fahrausweisen.
Des Weiteren hat die öV-Branche entschieden, dass ein Abo nur dann erstattet wird, wenn ein Arztzeugnis wegen Reiseunfähigkeit infolge einer Covid-19 Erkrankung vorliegt. Die angeordnete Isolation reicht nicht aus.
GA Kunden haben jedoch immer die Möglichkeit, ihr GA für eine bestimmte Zeit zu hinterlegen. Die minimale Hinterlegungsdauer beträgt 5 aufeinanderfolgende Tage. Pro Abojahr kann das GA höchstens 30 Tage hinterlegt werden.
Freundliche Grüsse und frohe Festtage
Nadine Bachmann
Fachspezialistin Kommunikation – Spécialiste Communication
Alliance SwissPass
Länggassstrasse 7
3012 Bern
meine Kommentar: das scheint dem SBB Kundendienst aber nicht bekannt sein bzw. es wird nicht so gehandhabt
siehe Fall: CS002194492
Hallo @René2
Wenn du mit der Erledigung deines Falles durch die SBb nicht einverstanden bist, dann kannst du dich an die Ombudsstelle des ÖV wenden. Der Fall ist sicher exemplarisch.
https://www.voev.ch/de/Service/Ombudsstelle-oV
Konkret geht es um die Interpretation des Begriffs „Reiseunfähigkeit“ und ob ein positiver Corona-Test als „ärtzliches Zeugnis“ gilt oder nicht (T600.9)
https://www.allianceswisspass.ch/de/asp/Downloadsindex.php?section=downloads&download=2665
Gruss, Reto
Ich finde den Tipp von @Ex-Bähnler gut. In Deinem Fall halte ich Deine Chance auf eine Rückerstattung für intakt. Denn wenn Du wegen eines positiven Tests in Isolation bist, bist Du krank. Anders sähe es wohl aus, wenn Du aufgrund eines positiven Tests bei Deinen Kontakten vorsorglich in Quarantäne müsstest. Dann könntest Du zwar auch nicht reisen, aber wärst nicht krank.