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Liebe SBB, zu Handen der Alliance Swisspass
Gemäss 20 Minuten vom 11.01.2021 wurde ein Student mit über 400 Franken bestraft weil er irrtümlich ein E-Bilett für seine Freundin statt für sich selbst gelöst hat.
Ich habe am Stadelhofen anstatt am ZVV Schalter am SBB Anschluss Billette gelöst...Ich vergass ,dass es eines zum abstempeln ist was bei ZVV üblich ist.Der Zug kam ich bin eingestiegen und voll Kontrolle.Obwohl sie sahen,dass das Billett frisch gelöst war 115 fr Busse.Für Leute,Mütter etc die am Existenzminimum leben müssen viel zu hart.Ich versuche ÖV mehr zu meiden,wegen diesen strengen Busse für klare kleine Versehen.
Hallo @Ex-Bähnler : Solche und ähnliche Fälle gibt es vereinzelt und ich bin letztes Jahr auch auf einen Fall im *Espresso" gestossen, der dann vom SRF aufgegriffen wurde. Der Gang vor den Richter fand dann glücklicherweise nicht statt: https://www.srf.ch/news/panorama/falsches-oev-ticket-sbb-krebst-nach-strafantrag-gegen-teenager-zuru...
Ich fühlte mich gar persönlich betroffen, weil ich diesen "zulässigen Trick mit dem alleine reisenden Mitfahrenden" wegen einer gewissen Unsicherheit bei der "Hinterlage von Zahlungsmitteln bei Kindern" auch praktizierte - jetzt jedoch nicht mehr...
Die rechtliche Seite ist an sich schon klar : Es geht um Missbrauch vs. Schwarzfahren
Hallo @SBB-Kunde
Ja, das ist ein vergleichbarer Fall. Die SBB vermutet sehr schnell Absicht und „Missbrauch“. Telefonate mit dem Kundendienst oder dem Servicecenter Einnahmen(!) sind oft erfolglos. Erst wenn sich die Medien einschalten lenkt man brav ein…
Der Zuschlag für Reisen ohne gültigen (oder mit teilgültigem) Fahrausweis geht vollkommen in Ordnung. Aber dass man ohne Billett viel milder bestraft wird als mit Billett sendet ein falsches Signal aus.
Gruss, Reto
Ja das ist so und die SBB verliert ja so keinen Rappen,bei Svhwarzfahren schon.
Mich würde ja noch interessieren, welchen Straftatbestand das erfüllen sollte. Bei 20Min war man nicht sehr genau. „Missbräuchliche Benutzung eines Fahrausweises“ ist kein Straftatbestand. Allenfalls „Erschleichen einer Leistung“ oder „Betrug“.
Betrug sehe ich überhaupt nicht, denn es fehlt die Täuschungsabsicht. Eine Täuschung wäre, ein Billett eines ähnlich aussehenden Kollegen zu verwenden, inkl. dessen Ausweis (oder sein GA auszuleihen). Aber wenn nicht mal das Geschlecht stimmt, würde wohl kein Richter von einer Täuschungsabsicht ausgehen.
Ich verstehe auch nicht, weshalb die Rechtsschutzversicherung da nicht mehr gemacht hat. Dass Staatsanwälte im Zweifelsfall lieber einen Strafbefehl zu viel als zu wenig ausstellen, ist bekannt und ist ja grundsätzlich richtig ("im Zweifel für die Anklage"). Deshalb kann man sich ja wehren und den Fall einem Richter vortragen. Dieser entscheidet dann im Zweifel für den Angeklagten.
Es ist schade, dass die Leute schlecht beraten sind und sich nicht wehren.