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Abos und Zusatzbilette

GELÖST
Commuter66
Neues Mitglied

Wenn ich ein Abo auf einem Streckenteil besitze aber weiter fahren will löse ich ein Ticket für die Reststrecke (z.B ist das Abo für die Strecke Lausanne Romont gültig, aber ich will von Lausanne nach Bern mit dem IC, löse ich ein Ticket Romont - Bern). Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich dies nur darf wenn der Zug auch tatsächlich in Romont anhält, sonst müsse ich die Volle Strecke bezahlen (oder eine Busse bezahlen). Ist das richtig?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo @Commuter66 

Dann hattest du Glück! Besser wäre es aber gewesen, wenn man dir bei der ersten Kontrolle die Sache erklärt hätte. Aber viele scheuen verständlicherweise den 'Aufwand' 😉

In der Schweiz gibt es zwei sehr unterschieldiche Tarifsysteme

  • die Streckenbillette (Fernverkehr)
  • die Zonenbillette (Nahverkehr)

Wenn man über das Verbundgebiet hinaus reist gilt folgende Regel: Mit einem Billett eines Tarifverbundes darf man nur bis zum letzten Halt innerhalb der gelösten Zonen fahren. Für die Weiterfahrt braucht man ein Streckenbillett ab diesem Halt (oder der Ausgangsstation)

Das hat mit der Verteilung der Einnahmen zu tun. Selbst wenn du mit dem gleichen Zug der SBB fährst gehen die Einnahmen des Zonen-Billetts/-Abos in eine andere Kasse als bei einem Streckenbillett.

Ich hoffe, dass ich dir den Grund für diese Regel einigermassen verständlich erklären konnte.

Gruss, Reto

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

5 ANTWORTEN
Ex-Bähnler
Vielfahrer/in (Gold)

Hallo @Commuter66 

Ja, das ist korrekt. Es ist aber eine der unverständlichste Regeln und gibt regelmässig Anlass zu langen Diskussionen...

Gruss, Reto

Danke Ex-Bähnler,

sehr unverständlich, ja. Ich mache das 3-4 Mal pro Jahr seit etwa 7 Jahren und heute wurde mir zum ersten Mal der „Mahnfinger“ gezeigt...

Hallo @Commuter66 

Dann hattest du Glück! Besser wäre es aber gewesen, wenn man dir bei der ersten Kontrolle die Sache erklärt hätte. Aber viele scheuen verständlicherweise den 'Aufwand' 😉

In der Schweiz gibt es zwei sehr unterschieldiche Tarifsysteme

  • die Streckenbillette (Fernverkehr)
  • die Zonenbillette (Nahverkehr)

Wenn man über das Verbundgebiet hinaus reist gilt folgende Regel: Mit einem Billett eines Tarifverbundes darf man nur bis zum letzten Halt innerhalb der gelösten Zonen fahren. Für die Weiterfahrt braucht man ein Streckenbillett ab diesem Halt (oder der Ausgangsstation)

Das hat mit der Verteilung der Einnahmen zu tun. Selbst wenn du mit dem gleichen Zug der SBB fährst gehen die Einnahmen des Zonen-Billetts/-Abos in eine andere Kasse als bei einem Streckenbillett.

Ich hoffe, dass ich dir den Grund für diese Regel einigermassen verständlich erklären konnte.

Gruss, Reto

Richtig Ex-Bähnler, so wurde das mir auch in etwa erklärt. Makes sense, aber dennoch sehr merkwürdig da eigentlich nicht wirklich Privatbahnstrecken touchiert werden...Ich hoffe, dass die Mehreinnahmen durch diese Regel in ein Computersystem investiert werden die in solchen Fällen die korrekte Aufteilung direkt in die Buchhaltung weiterleiten und die Interco Kontos entsprechend korrekt belastet und gutgeschrieben werden....:-). Danke nochmals für die rasche Antwort und Aufklärung!

@Commuter66  Es geht nicht nur um die Einnahmen. Auch die zeitliche Gültigkeit der Verbund- und Streckenbillette ist sehr unterschiedlich. Für Reisen im Verbundgebiet muss man Nachtzuschläge lösen, für Streckenbillete jedoch nicht. Wie berechnet man bei zwei so unterschieldichen  Fahrausweisen eine Klassenwechsel etc.. usw. Und last but not least: Jeder Verbund hat seine eigenen Tarfbestimmungen 😉 .

Die Transportunternehmen haben das Problem erkannt. Doch: etwas kompliziertes zu vereinfachen ist kompliziert :-). 

Weiterhin gute Fahrt wünscht, Reto