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Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Heute bin ich mit meinem Fahrrad in Luzern Allmend/Messe in den Zug eingestiegen. Da ich im Stress war und nur knapp den Zug erwischte, habe ich das Billet erst im Zug gelöst, jedoch direkt nachdem ich eingestiegen bin und gerade zur selben Zeit als der Zug losfuhr. Als die Kontrolleure meinen Fahrausweis überprüften, sagten sie, dieser sei nicht gültig da er zu spät gelöst wurde, weshalb ich eine 90.- Strafe erhielt - dies ist aus meiner Sicht eine Frechheit und nicht akzeptabel. Die offizielle Abfahrt war 15:42 - das Billet habe ich 15:42:38 gelöst (also 38 Sekunden „zu spät“, obwohl ich dies zur selben Zeit wie die tatsächliche Zugabfahrt getan habe). Ich werde die SBB kontaktieren und den Vorfall schildern - aus meiner Sicht sollte man mit seinen (loyalen & ehrlichen!) Kunden kulanter umgehen. Die 90.- sind überhaupt nicht angemessen und unfair.
Hallo @msc
Du musst dich an die Stelle wenden, die auf der Quittung steht. Dort bekommt man in solchen Fällen häufig (aber nicht immer) eine Ermässigung. Ich würde es telefonisch machen, da dies für beide Seiten meist effizienter ist.
Falls du mit dem Entscheid nicht einverstanden bist kannst du dich an die Ombudsstelle des VÖV wenden. Bitte berichte hier ob und wie der Fall gelöst wurde.
Gruss, Reto
Du musst das Billett grundsätzlich vor der tatsächlichen Abfahrt gelöst haben. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen, die hier schon öfter diskutiert wurden. Die Suchfunktion (Stichwort "BAV") hilft Dir weiter.