Schritt 1
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Vor
Schritt 3
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Zurück Tour beenden
Hier findest Du Hilfe von Kunde zu Kunde. Suche in bestehenden Diskussionen oder stelle Deine Fragen.
Hier siehst Du immer die neusten Beiträge aus allen Bereichen der Community.
Hallo und willkommen in der SBB Community. Was möchtest du tun?
Mein Halbtax ist Ende August fällig und ich wandere 5 Monate früher, d.h. Ende März 23 aus. Kann ich das Abo vorzeitig kündigen, und gibt es in diesem Falle eine Rückvergütung? Vorzeitig kündigen macht ja auch nur Sinn, wenn eine Rückvergütung daraus resultiert.
Danke!
"Auf und davon" und selbstverständlich Gölä im Gepäck. Aber kurz zum Wesentlichen: ich glaube, das darf man schon als Abzocke bezeichnen, wenn für eine Dienstleistung Geld genommen wird, aber nichts zurück erhält, wenn die Dienstleistung nachweislich nicht mehr genutzt werden kann. Könnte ja nahtlos auf ein GA wechseln um die vorzeitige 1/2 Tax Kündigung geltend zu machen. /*ironie aus
Hallo @Stonyx77
Es handelt sich keineswegs um „Abzocke“, denn in den vielen Monaten der Halbtax-Gültigkeit hast du vermutlich ein Mehrfaches des Kaufpreises gespart. Das sind halt die vertraglichen Bedingungen… Der finanzielle „Verlust“ von 15 Franken pro Monat ist ja auch für die Allermeisten gut zu verkraften.
Gruss, Reto
A propos GA: Dort beträgt die erste Mindestvertragsdauer 6 Monate!
Hoi @Ex-Bähnler
das mit dem GA war natürlich ein Scherz. Andere, wie z.B. Versicherungen können es ja auch: Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle auf jewilige Portal laden und schon erfolgt die Rückvergütung. Es geht auch nicht um 15 CHF pro Monat - es geht vielmehr um's Prinzip. Und da halte ich für mich fest: "abgezockt!"
@Stonyx77 schrieb:das mit dem GA war natürlich ein Scherz.
Das war mir bewusst 😉. Beim Halbtaxabo zahlst du nicht für eine konkrete Leistung (wie z.B. bei Versicherungen), sondern nur für eine Rabattberechtigung. Das ist nicht das Gleiche.
Wie oft und in welchen Zeiträumen du diese Berechtigung nutzen willst/kannst spielt keine Rolle. Aber ich werde sich nicht umstimmen können.😊 Auch ich wünsche dir alles Gute!
"Auf und davon" ... 😀 ... in Anlehnung an die gleichnamige Fernsehserie ist kein Grund auf eine vorzeitige " Kündigung mit Rückvergütung ". Dies ist nur in sehr speziellen Fällen möglich:
" Falls Sie aufgrund von nachgewiesener Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Tod) das Halbtax nicht mehr nützen können, können Sie es kündigen.
Um zu wissen, wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite. "
Quelle : https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/halbtax-kuendigen.html#anchor5 (=weitere Fragen)
Aber trotz des "Auf und davon" sollte man das Halbtax wegen der automatischen Erneuerung vor der Abreise kündigen - am besten geht man dann an einem bedienten Schalter der SBB mit dem Halbtax vorbei und teilt dies mit.
Ich wünsche einen guten und reibungslosen Neubeginn in der neuen Heimat !
Hoi @Ostschweiz
vielen dank für die guten Wünsche ...